EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019

EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 – C 476/17

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 29.07.2019 in der Rechtssache Kraftwerk gegen Pelham nun entschieden:

Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar.

Das zweite Datenschutzanpassungsgesetz ist in kraft getreten

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur zweiten Anpassung und Umsetzung des BDSG und vieler weiterer Gesetze (insgesamt 154) an die DSGVO verabschiedet.

Unter anderem liegt künftig die Schwelle für die Benennungspflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei 20 Beschäftigten statt wie zuvor bei zehn. Für kleine Unternehmen soll dies eine Entlastung bringen. Die viel diskutierten Regelungslücken zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit (nicht-institutionelle Presse etc.) wurden nicht angetastet.