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Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet worden. Es stellt einen wichtigen Meilenstein hin zur inklusiven Gesellschaft dar und soll Menschen mit Behinderung das Leben erleichtern. Die vielen Neuerungen bringen jedoch für  Leistungserbringer deutliche Veränderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe und zusätzlichen Planungs- und Verhandlungsbedarf bei Heimverträgen und Pflegeleistungen.

Deshalb beraten und begleiten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Qualifizierung von Teilleistungen (Eingliederungs-Fachleistung oder Existenzsicherung oder Pflege)
  • Überprüfung und ggf. Neuordnung  der Leistungsangebote
  • Anspassung von Heim- und Betreuungsverträgen
  • Vorbereitung von Entgeltverhandlungen mit dem Leistungsträger nach den neuen Landesrahmenverträgen

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Thomas Terstegge

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