EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019

EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 – C 476/17

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 29.07.2019 in der Rechtssache Kraftwerk gegen Pelham nun entschieden:

Das Sampling kann einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar.