Wir unterstützen Sie in allen Fragen, die mit dem Insolvenzrecht zusammenhängen. Neben den möglichen Rechtsfolgen des Insolvenzverfahrens gehören hierzu auch Haftungsfragen. Beispiele sind insbesondere die Geschäftsführerhaftung, die Abwehr von Anfechtungsansprüchen, die Verhandlung mit Behörden, Banken und anderen Beteiligten.
Wir beraten Betroffene – insbesondere Gläubiger – im Zusammenhang mit sich abzeichnenden oder bereits eröffneten Insolvenzverfahren und vertreten Sie in Gläubigerausschüssen und Lieferantenpools.
Wir beraten und begleiten sowohl Unternehmen und die Geschäftsführung bei der Gestaltung/Umsetzung von gesellschaftlichen Vorhaben unter Berücksichtigung des Haftungsrisikos innerhalb und außerhalb der Krisensituation.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten: