Das zweite Datenschutzanpassungsgesetz ist in kraft getreten

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur zweiten Anpassung und Umsetzung des BDSG und vieler weiterer Gesetze (insgesamt 154) an die DSGVO verabschiedet.

Unter anderem liegt künftig die Schwelle für die Benennungspflicht für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei 20 Beschäftigten statt wie zuvor bei zehn. Für kleine Unternehmen soll dies eine Entlastung bringen. Die viel diskutierten Regelungslücken zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungsfreiheit (nicht-institutionelle Presse etc.) wurden nicht angetastet.