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Vergaberecht: Angebotsausschluss bei Nichteinhaltung einer geforderten tarifrechtlichen Vergütung

Die Vergabeklammer des Landes Sachsen-Anhalt hat in der Entscheidung vom 06.10.2015 (1 VK LSA 12/15) entschieden, dass das Angebot eines Bieters auszuschließen ist, wenn dieser seinen Angestellten nicht die tarifrechtlich geforderte Vergütung zahlt.

Die öffentliche Ausschreibung befasste sich mit Bewachungsleistungen für eine Unterkunft von Asylbewerbern/Asylbewerberinnen und nicht dauerhaft aufhältigen Ausländern. Für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes war nach Angaben des öffentlichen Auftraggebers der gesetzlich festgelegte Stundenlohn des Tarifvertrages des BDSW anzusetzen.

Der Antragsteller hatte in seinem Angebot eine fehlerhafte Stundensatzkalkulation vorgenommen.Er hatte für die Soziallöhne nur prozentuale Ansätze in die Kalkulation aufgenommen und somit hochgerechnet eine geringere als die durch Tarifvertrag vorgesehene Vergütung angesetzt.